Nur kurz zur Info, weil ich immer wieder erfahre, dass es große Unsicherheiten bei einem Umstieg von einem E-Auto auf ein anderes E-Auto-Modell gibt. Die THG-Quote bezieht sich immer auf das Fahrzeug und nicht auf den Halter. Wenn Ihr also bereits ein E-Auto fahrt, habt Ihr eure THG-Quote vermutlich schon beantragt. Das bleibt auch so und euch steht die THG-Quote auch zu, wenn Ihr das Fahrzeug jetzt verkauft. Der neue Besitzer geht dann dieses Jahr leer aus. Trotzdem könnt Ihr auch für die neu erworbene Funky Cat die THG-Quote beantragen und auch diese Auszahlung werdet Ihr dann bekommen. Wie gesagt: Die THG-Quote bezieht sich auf das Fahrzeug, nicht den Halter. ;)