Nur kurz zur Info, weil ich immer wieder erfahre, dass es große Unsicherheiten bei einem Umstieg von einem E-Auto auf ein anderes E-Auto-Modell gibt. Die THG-Quote bezieht sich immer auf das Fahrzeug und nicht auf den Halter. Wenn Ihr also bereits ein E-Auto fahrt, habt Ihr eure THG-Quote vermutlich schon beantragt. Das bleibt auch so und euch steht die THG-Quote auch zu, wenn Ihr das Fahrzeug jetzt verkauft. Der neue Besitzer geht dann dieses Jahr leer aus. Trotzdem könnt Ihr auch für die neu erworbene Funky Cat die THG-Quote beantragen und auch diese Auszahlung werdet Ihr dann bekommen. Wie gesagt: Die THG-Quote bezieht sich auf das Fahrzeug, nicht den Halter.
Anspruch THG-Quote / Umstieg E-Auto auf E-Auto
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Das klingt gut, genau das habe ich nämlich gemacht: für unseren in Zahlung gegebenen Peugeot e208 und auch für den neuen ORA Funky Cat jeweils für 2023 die THG-Quote beantragt – super!
Danke für die Info!
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Wie verhält es sich, wenn ein neues E- Auto in 08/2023 zugelassen wird? Erhält man da die "volle" THG-Quote oder wird da prozentual runtergerechnet?
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Würde mich auch interessieren.
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Wie verhält es sich, wenn ein neues E- Auto in 08/2023 zugelassen wird? Erhält man da die "volle" THG-Quote oder wird da prozentual runtergerechnet?
Selbstverständlich die volle Summe. Es wird immer das Kalenderjahr berücksichtigt.
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Selbstverständlich die volle Summe. Es wird immer das Kalenderjahr berücksichtigt.
Super, danke für die schnelle Antwort. Da macht es ja immer Sinn einen Leasingvertrag über z.B. 24 Monate in der Jahresmitte abzuschließen, um 3 Jahre THG-Prämie zu bekommen.
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Super, danke für die schnelle Antwort. Da macht es ja immer Sinn einen Leasingvertrag über z.B. 24 Monate in der Jahresmitte abzuschließen, um 3 Jahre THG-Prämie zu bekommen.
Nö. Kalenderjahr ist Kalenderjahr. Ob das nun Juli oder Februar oder Dezember ist ... völlig wurscht.
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Schon verstanden, der Gedanke war nur, dass man so auf Grund der teilweise langen Auszahlungszeiten auf der sicheren Seite ist.
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Schon verstanden, der Gedanke war nur, dass man so auf Grund der teilweise langen Auszahlungszeiten auf der sicheren Seite ist.
Der Zeitpunkt der Beantragung ist entscheidend. Die Länge der Zeit bis zur Auszahlung ist also auch egal. Man kann das ganz entspannt angehen. 😉
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Offenbar steht momentan der Zeitpunkt, bis zu dem der Antrag für das jeweilige Jahr gestellt werden kann, zur Disposition. Wie u.a. energie-experten.org meldete, will das Umweltbundesamt die Meldefrist verkürzen.
Demnach wäre der 15.11.2023 der letzte Termin, um nach Fahrzeugschein-Upload noch für das laufende Quotenjahr 2023 für die THG-Quote berücksichtigt zu werden.Nach diesem Termin eingehende Anträge werden dann erst für das Jahr 2024 berücksichtigt.
Da von verschiedenen Seiten Widerspruch zu der Novelle kommt, sollte man diesegeplante Änderung im Auge behalten. Laut dem Bundesverband THG-Quote geht es wohl um rund 50 Millionen Euro. Nimmt man die Vergleichszahlen der KBA-Zulassungsstatistik 2022, können rund 35% der neu zugelassenen Elektrofahrzeuge im Jahr 2023 die Quote für 2023 nicht in Anspruch nehmen. Sollte die Fristverkürzung letztlich verabschiedet werden.
Eine gegenteilig und / oder aktuellere Meldung zum wichtigen Thema habe ich momentan nicht gefunden.