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  • Kann ja nicht sein, dass die Kunden Probleme haben, weil die HUK nicht genug Branding im Kennzeichen hat.

    Sehe ich zu 100% genau so!


    Die Rechtlage in Deutschland ist klar. Hier:


    [Blockierte Grafik: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/3/39/Zusatzzeichen_1010-66_-_elektrisch_betriebene_Fahrzeuge%2C_StVO_2015.svg/320px-Zusatzzeichen_1010-66_-_elektrisch_betriebene_Fahrzeuge%2C_StVO_2015.svg.png]


    dürfen nur Fahrzeuge mit E-Kennzeichen stehen.

    Ob dafür nun ein Strafzettel ausgestellt wird oder nicht liegt im ermessen der Stadt.


    Aber sind wir mal ehrlich, schlussendlich ist das nicht mein Problem. Der Strafzettel geht bei einem Mietwagen erst mal an die HUK und ich bezahle den für deren Blödheit ganz bestimmt nicht.

  • Grade nochmal mit der HUK telefoniert und bekam folgende Antwort nach Rücksprache mit der Fachabteilung:


    Nicht alle ORA werden E-Kennzeichen haben, wohl nicht mal der Großteil.


    Begründung: Es ist ja ein Ladegerät zum zuhause laden dabei, man ist also nicht auf öffentliche Ladesäulen angewiesen, ein E-Kennzeichen war nicht Teil des Angebots und ist auch rechtlich nicht verpflichtend. Nachträglich ändern lässt sich das jetzt auch nicht mehr.


    Es wird nochmal eskaliert, habe aber grade nicht das Gefühl, dass das noch was bringt. Finde die Begründung auch etwas dreist.

    Seit 10/2023: ORA Funky Cat 400 Pro+ / Aurora Green/Moonlight White / HUK Auto-Abo

    Seit 02/2024: Opel Mokka-e Ultimate / Kosmos Rot / ichbindeinauto.de

    Ab 03/2025: Cupra Born VZ / Geyser Silver / normales Leasing

  • Es ist ja ein Ladegerät zum zuhause laden dabei, man ist also nicht auf öffentliche Ladesäulen angewiesen, ein E-Kennzeichen war nicht Teil des Angebots und ist auch rechtlich nicht verpflichtend. Nachträglich ändern lässt sich das jetzt auch nicht mehr.

    Das ist lustig, ich muss das Fahrzeug von Neuss in den Süd-Schwarzwald überführen. Theoretisch darf ich ohne das Kennzeichen keine Schnelladesäulen nutzen. Ob ich ihn leer fahren soll und dann bei der HUK anrufen?


    "Tut mir leid, da ließ sich leider nichts machen..."

  • Es geht ja nicht nur um die Überführung. HUK stellt sich zwar auf den Standpunkt, dass sie es nicht zugesichert haben, aber es schränkt die Nutzung massiv ein. Muss mal schauen, ob das schon für einen Mangel reicht.


    Und vor Abschluss (und auch in den AVB) stand bzw. steht nirgendwo der Hinweis, dass ich einen Stellplatz benötige um das Fahrzeug zu laden. Mietet die HUK mir den im Sinne des Alles-Inklusive-Angebots an? Denn laut Angebot muss ich ja nur den Strom und die Schmierstoffe zahlen ("Im Mobilitätspaket nicht enthalten sind Kosten für folgende Betriebsmittel: Kraftstoffe , Strom, AdBlue, Scheibenwaschwasser sowie Motoröl").

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  • Ich hoffe du weißt, dass zusätzlich zum Knöllchenpreis, 20 Euro Verwaltungsgebühr von der HUK für dort eingehende Fahrerermittlungen berechnet werden. Das wird dir dann zusätzlich noch mit der monatl. Gebühr abgebucht. :!: :!: Und du solltest auch beachten, dass für Parkverstöße immer der Fahrer verantwortlich ist, und den wird die HUK wohl in jedem Fall benennen.

  • Der Fahrer, den die HUK kennt, muß ja nicht die Person sein, die aus gleichem Haushalt stammt und nach den nachlesbaren Angaben hier zu Fahrten berechtigt ist. Und zu denen die der HUK bekannten Person im Regelfall zuvor keine Angaben machen muß. Auch nicht gegenüber Behörden. Da verwandt. Selbst belasten braucht man sich auch nicht.


    Unabhängig davon ist die Vorgehensweise mit den E-Kennzeichen fragwürdig. Von einem Unternehmen mit dieser Kundeneinstellung würde ich Interessenten abraten.

  • Der Fahrer, den die HUK kennt, muß ja nicht die Person sein, die aus gleichem Haushalt stammt und nach den nachlesbaren Angaben hier zum Haushalt gehört und zu denen die der HUK bekannten Person im Regelfall zuvor keine Angaben machen muß. Auch nicht gegenüber Behörden. Da verwandt. Selbst belasten braucht man sich auch nicht.


    Unabhängig davon ist die Vorgehensweise mit den E-Kennzeichen fragwürdig. Von einem Unternehmen mit dieser Kundeneinstellung würde ich Interessenten abraten.

    Da hast du natürlich Recht. Nur die 20 Öcken zahlst du an die HUK trotzdem, die benennen dann den Mieter und alles Weitere ist dann eine Sache zwischen der Verfolgungsbehörde und dem Mieter, also dir ;)