Für normale Fahrzeuge nicht. Für Mietwagen ist es aber Marktstandard (siehe Sixt, Europcar, Avis, Hertz, ...) und Voraussetzung für die "gewöhnliche Nutzung" (Benziner/Diesel muss man ja auch tanken können). Ist es nicht konkret ausgeschlossen worden (nicht geschehen in Angebot oder AVB) und ist das nicht gegeben liegt eventuell ein Sachmangel mit den Konsequenzen vor (Minderung der Miete). Leider ist das gerichtlich noch nicht geklärt worden, auch wenn es hier recht eindeutig erscheint.
Übrigens meinte ein befreundeter Anwalt: Abnahme verweigern ist wohl schwieriger durchsetzbar als Abnahme und dann Mietminderung - muss aber jeder selbst wissen.
Wenn dem tatsächlich so ist, wäre das natürlich extrem hilfreich. Hört sich zumindest nachvollziehbar an. 👍