Update: Info-Seite von KfW ist nun Online:
ZitatDetails zur Förderung:
- Der maximale Zuschuss beträgt 9.600 Euro; für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems 10.200 Euro.
- Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage (mind. 5 kWp) und den Batteriespeicher (mind. 5 kWh) sowie einem Pauschalbetrag pro Ladepunkt (mind. 11 kW) zusammen.
- Die Förderung einzelner Komponenten ist ausgeschlossen. Die drei Komponenten müssen fabrikneu beschafft werden.
- Bei Antragsstellung muss ein eigenes Elektrofahrzeug (rein batterieelektrisch betrieben; „BEV“) vorhanden oder verbindlich bestellt sein. Spätestens zur Auszahlung der Förderung muss ein verbindlicher Nachweis erbracht werden.
- Der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte eigene Photovoltaikstrom muss vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs genutzt werden.
- Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich.
- Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden.
- Die Nutzung von Strom aus 100% erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) ist Fördervoraussetzung.
- Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
Antragsseite von der KfW - ab 26.09.23 freigeschaltet - mit FAQs
ZitatAlles anzeigenWas fördern wir?
Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ fördern wir den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher. Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektroauto mit selbsterzeugtem klimafreundlichen Solarstrom aufladen können. Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
Zuschusshöhe und Auszahlung
- der Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung
- der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung
- der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) Speicherkapazität
- der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage
Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:
- für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
- für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
- für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro
Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ fördern wir den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher. Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektroauto mit selbsterzeugtem klimafreundlichen Solarstrom aufladen können.
Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
- der Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung
- der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung
- der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) Speicherkapazität
- der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
- ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage
Im September 2023 veröffentlichen wir hier eine Liste der geförderten Ladestationen.
Voraussetzungen für die Förderung:
- Sie schaffen Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher fabrikneu an, haben aber zum Zeitpunkt des Antrags noch nichts davon bestellt.
- Sie besitzen ein Elektroauto oder Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt.
- Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen schon drin.
Dieser Zuschuss kommt nicht in Frage für:
- Neubauten vor Einzug
- ausschließlich vermietete Objekte
- Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
- Eigentumswohnungen
- die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss
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Eckdaten:
- Gesamtvolumen 500 Mio Euro
- bis 10.200 Euro Förderung, wenn Akku vom Elektroauto als Stromspeicher mit genutzt wird.
- ansonsten bis 9.600 Euro
- Elektroauto vorhanden bzw. bestellt
- Förderung für neue Ladestation & Photovoltaikanlage & Stromspeicher
- nur für private Eigenheim-Besitzer
- Beginn Beantragung ab 26.09.23 online über KfW Seite
Ich vermute, die ganzen Paragraphen von der KfW kommen noch.
Ich frage mich, ob der Ora Funky Cat seinen Strom abgibt? Vermutlich nicht.
PS
Laut Hinweis von zugpferdchen unter
ORA Haomao | Good Cat 2021 bzw. 2023 ist es mit der neuen Funky Cat 2023 möglich, Strom zu entnehmen.
Wir bekommen noch leider die 2021 Variante.