Hallo liebes Forum,
bei der Urlaubsreise vor einigen Tagen hatte ich meinen Ora Funky Cat zur Ladung an eine ENBW Ladesäule angeschlossen und bin in die Stadt gelaufen -15 min Fußweg- um einige Besorgungen zu erledigen. Während des Einkaufs war das Fahrzeug vollgeladen und ich bin anschließend direkt zurück um meine Fahrt fortzusetzen.
Bei Auto angekommen hing eine Zahlungsaufforderung, in Höhe von 40,00 €, der Parkraumüberwachung am Fahrzeug. Mit der Begründung keine gültige Parkscheibe bzw. Parkschein zu haben.
Ich habe mich von der Tafel "Privatparkplatz Nur für Kunden Dienstleistungszentrum" nicht angesprochen gefühlt. Da mein Fahrzeug zu Ladungszwecken auf einem blauen ENBW Parkplatz abgestellt wurde.
Wie schätzt Ihr die Situation rechtlich ein? Meiner Meinung nach wurde kein Vertrag mit dem Dienstleistungszentrum eingegangen, da ich mich zu keinem Zeitpunkt auf einem Parkplatz des Dienstleistungszentrums befunden habe. Sondern auf einem ENBW Parkplatz um mein Fahrzeug zu laden. Wie ist die vertragliche Situation zwischen dem Dienstleistungszentrum und ENBW?
Auf dem Bild 1 ist aufgeführt, dass Elektrofahrzeuge während des Ladevorgang berechtigt sind zu parken. Dies steht jedoch im Widerspruch zu Bild 3 bei dem 90 Minuten als Parkdauer aufgeführt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Driver