Ungeheuer hat es korrekt gesagt:
§3 Abs. 9 der AVB die unseren Verträgen zu Grunde liegen sind anders. Dort wird von einer Kreditkarte gesprochen. Da HUK aber keine Zahlung per Kreditkarte anbietet ist das hinfällig.
Die Zahlung per SEPA Lastschrift ist in der für uns gültigen Version der AVB nicht geregelt. Damit gilt der allgemeine Grundsatz, dass ein erteiltes SEPA Lastschriftmandat jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann.
Außerdem ist es grundsätzlich fraglich ob man den Widerruf eines SEPA Lastschriftmandats über die AGB ausschließen kann, da habe ich starke Zweifel.
Wenn die HUK nicht möchte, kann man das Lastschriftmandat auch direkt bei der eigenen Bank widerrufen. Darüber muss man die HUK dann nur informieren. Die üblichen rechtlichen Schritte um ihre berechtigten Forderungen einzutreiben kann die HUK davon unberührt ja weiter nutzen.