Ganz ehrlich, bei dem Verhalten der HUK würde ich an Deiner Stelle eiskalt sagen: Gutachten verspätet und daher nicht zulässig und sämtliche Minderwerte sind hinfällig. Hier muss man deutlich sagen, dass die HUK ihre AVB selbst verfasst hat und die Frist durch die HUK und nicht durch den Kunden gesetzt wurde. Damit muss die HUK sich die Frist auch gefallen lassen.
Wenn sie sich dann melden, kann man immer noch über die Zahlung/Höhe einzelner Schäden verhandeln.
Und nicht vergessen: Gläubigersperre bei der Bank hinterlegen. Die HUK ignoriert nämlich alle Anfragen/Widersprüche und bucht einfach ab.