Da bei mir das Gutachten 60 Tage nach der Abholung erstellt wurde, habe ich mich nur darauf bezogen.
Habe es so formuliert:
Nach § 12 Abs. 3 der Allgemeinen Vermietbedingungen (AVB) für das AutoAbo vom April 2021 ist der Vermieter verpflichtet, den Zustandsbericht spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Rückgabe des Fahrzeugs zu erstellen. Das Fahrzeug wurde am XX.10.2024 abgeholt, die Besichtigung erfolgte jedoch erst am XX.12.2024. Diese erhebliche Überschreitung der Frist entzieht den darin aufgeführten Ansprüchen ihre Grundlage und macht sie somit ungültig.