(...) Ich weiß, dass es keinen festen Auslieferungstermin gibt, aber beide Parteien sind einen Vertrag eingegangen, somit muss die HUK auch ihren Teil einhalten...nach 1 Monat, 2 Monaten vllt. 3 Monaten Verzögerung müssen die meiner Meinung nach ein gleichwertiges Auto oder besser (so wies in den AGBs zu lesen ist) liefern oder Schadensersatz zahlen, wenn man ein anderes Auto mieten muss bis dahin. Einfach zu sagen ja dauert zu lang oder zu viele Probleme dann geben sie das auto wieder zurück würde ich nicht akzeptieren, ich sehe die mit dem Vertrag genauso in der Pflicht ein funktionierendes Auto abzuliefern.
Hierzu mal eine Überlegung:
Ja, die HUK hat nie einen Termin "bestätigt". Aber da es sich um einen Mietvertrag handelt muss der aus meiner Sicht auch zeitlich definiert sein, auch wenn die HUK in ihren AVB klar versucht alle Vorteile auf ihre Seite zu schieben.
Wir alle haben am Anfang im Account ein Vertragsdatum gehabt. Und das ist für mich das relevante Datum. Daran hat sich die HUK messen zu lassen, denn das hat sie ja sogar einseitig im freien Ermessen und ohne Konsultation des Mieters festgelegt. Wir haben davon ja alle erst im Account erfahren und es war vorher anders kommuniziert (wenn man anhand des Bestelldatums und der angegebenen Verfügbarkeit in Wochen nachgerechnet hätte). Dieser relevante Vertragsbestandteil verschwindet nicht, nur weil man das Vertragsdatum aus dem Account gelöscht hat. Denn sonst hat der Kunde ja überhaupt keinen Anhaltspunkt. Weder können wir das Angebot mit der Verfügbarkeit in Wochen nach Klick auf Bestellen sehen, noch das Vertragsdatum im Account, noch wurde irgendwas konkret in den Bestätigungen kommuniziert. Dann könnte die HUK aus ihrer Sicht ja auch einfach sagen der Vertrag gilt halt erst ab 2027 für ein Jahr und der Kunde kann nichts machen, weil es ja weder Widerrufsrecht noch außerordentliches Kündigungsrecht für den Mieter gibt oder gab. So einfach ist es für den Vermieter nicht.
Wenn das Vertragsdatum überschritten ist oder demnächst abläuft und es keine Kommunikation gab, kann man aus Sicht der Kunden erstmal schriftlich eine Frist zur Erfüllung des Vertrags setzen (ich denke 2 Wochen nach Beginn laut Vertragsdatum ist angemessen). Das ist unschädlich und dann muss die HUK auch mal reagieren. Sonst kann man (später) weitere Konsequenzen, wie Anmietung eines Ersatzwagens auf Kosten der HUK androhen. Hier am Besten rechtlich beraten lassen.
Am liebsten würde ich die ganzen AVB der HUK mal anwaltlich und richterlich prüfen lassen. Das fängt mit dem Ausschluss des Widerrufs unter Bezugnahme auf §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB an. Man bezieht sich auf einen Fahrzeugmietvertrag, basierend auf den erbrachten Services. Das ist erstmal ok, aber es fehlen wesentliche Merkmale eines Fahrzeugmietvertrags, u.a. eine bei Abschluss verbindlich vereinbarte Mietdauer mit Beginn und Ende. Wenn das dann nicht zulässig wäre, hätte die HUK richtig Probleme denn die Widerrufsfrist wäre dann nie abgelaufen.
Hier mal §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB:
(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
(9) Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht
Genau der spezifische Zeitraum ist hier nicht gegeben!
Man könnte jetzt sagen, dass das anfangs kommunizierte Vertragsdatum dieser spezifische Zeitraum ist, aber die HUK sieht den ja nur als unverbindlich an (siehe AVB, Vertrag startet mit Übernahme) und er wurde erst nach der für den Mieter verbindlichen Bestellung kommuniziert. Ich konnte bei Bestellung keinen Termin zur Lieferung sehen, weder verbindlich noch unverbindlich. Nur eine Verfügbarkeit in Wochen, das ist nicht konkret genug.
Ich persönlich denke, dass die HUK hier ein massives Problem hat. Subjektiv(!) würde es mich wundern, wenn wir nicht doch alle ein Widerrufsrecht haben - derzeit mit Frist von 12 Monaten und 14 Tage nach Vertragsabschluss, da wir nie (korrekt) darüber aufgeklärt wurden.