Beiträge von Symmy

    Ja, es ist ärgerlich wenn Termine verschoben werden. Aber wir reden immer noch von Tagen oder max. 1-3 Wochen. (...)

    Und e-Kennzeichen hatte ich bis jetzt noch auf keinem Fahrzeug.


    Und ergänzend:

    Die HUK hat niemals mit diesen Ansturm gerechnet.

    1) HUK hat explizit andere und kurze Lieferzeiten beworben - steht immer noch so auf der Homepage an vielen Stellen. Ist eben keine Händlerbestellung.


    2) Wenn du zuhause laden kannst, Glückwunsch. Hier haben einige nicht die Möglichkeit. Und ein wenig kulanter Mitarbeiter der Stadt reicht bei vielen Ladesäulen aus. Schon kostet der Spaß 55€ plus 20€ für die HUK. Weitere Konsequenzen bei regelmäßigen Verstößen wahrscheinlich.


    3) Die HUK hat 1500 (oder 700 oder wieviele auch immer) bestellt mit dem Ziel diese zu verkaufen. Wie können sie denn dann von der Tatsache überrascht/überrollt sein, dass sie die auch wirklich verkauft haben? Und die Fristen zur Lieferung konnte sich die HUK aufgrund des begrenzten Aktionszeitraums auch vorher ausrechnen. Wenn ich heute 1000 Fahrzeuge mit Liefertermin in 4 Wochen verkaufe, muss ich wohl logistisch in der Lage sein in 4 Wochen 1000 Fahrzeuge auszuliefern. Verstehe nicht, wie man hier als Unternehmen überrascht sein kann.


    Dennoch willkommen im Forum, wenn Du diese Probleme nicht hast umso besser :)

    Eine weitere Sternstunde der HUK. Ich denke sie müssen diese Aussage gegen sich gelten lassen. Die Kunden sind übrigens nicht für das hohe Auftragsvolumen verantwortlich.


    Und was heißt "nicht genug von diesen verfügbar"? Als ob ich in Wiesbaden jetzt kein Fahrzeug mehr mit E-Kennzeichen zulassen kann. Das halte ich für unwahrscheinlich.


    Jupp Melde dich gerne mal per Direktnachricht.

    SCH0RL3

    Wie »speziell« ist denn so ein Kundendienst/Service beim ORA Funky Cat?


    Kann man damit auch zu z.B. A.T.U. o.ä., die sagen, sie machen das im Ablauf wie vom Hersteller [ORA] vorgegeben?

    Kommt drauf an, ob Du gekauft hast oder nicht. Bei Leasing ist eigentlich immer die Vertragswerkstatt vorgeschrieben.


    Bei Kauf kannst Du es machen, wie du willst. Gab glaube ich auch mal eine gerichtliche Entscheidung, dass das nicht garantieschädlich ist, wenn nach Herstellervorgaben durchgeführt.


    Sobald du aber einmal nicht bei der Vertragswerkstatt warst, kannst Du an Themen wie "Kulanz" und "zuvorkommender, lösungsorientierter Service" aber ein Haken machen. Dann beißt du eigentlich bei allen Herstellern auf Granit.


    Ob das bei ORA am Ende einen effektiven Unterschied macht, kann ich nicht sagen - sie sind ja offensichtlich nicht Servicechampions ;)

    Habe jetzt auch drei Terminmöglichkeiten online bekommen. Leider passen die mir gar nicht. Fraglich ob da noch neue frühere oder spätere termine kommen oder man jetzt gezwungen ist einen dieser drei Tage zu nehmen.

    Vermutlich kommen später neue (noch spätere) Termine rein. Laut HUK (auch wenn man mit deren Aussagen vorsichtig sein sollte) haben Kunden ab Möglichkeit zur Abholung 6 Wochen um die Abholung zu vereinbaren. Wenn Du heute die Info bekommen hast, dann müsste die Abholung nach meiner Rechnung bis zum 1. November erfolgen.

    Grade nochmal auf der HUK-Seite den Bestellprozess geprüft, weil ich sicher sein wollte:


    Bei Bestellung eines sofort verfügbaren Fahrzeugs stehen im Bereich "Wann kommt mein Auto?" tatsächlich Daten (frühestmöglicher Übernahmetermin, voraussichtlicher Vertragsbeginn, voraussichtliches Vertragsende) vor Abschluss der Bestellung in der Bestellübersicht. In dieser Konstellation könnte der Ausschluss des Widerrufsrechts vielleicht zulässig sein, ich vermute aber eher nicht, da es keine verbindlichen Termine sind.


    Bei Fahrzeugen mit Verfügbarkeit in X Wochen steht dagegen im Bereich "Wann kommt mein Auto?" nur "Dein neues Fahrzeug ist in vorausichtlich X Wochen verfügbar. Sobald das Fahrzeug bei uns eingegangen ist, setzen wir uns zeitnah mit dir in Verbindung, um einen Übergabetermin abzustimmen." - damit sind die Vertragsdaten dem Kunden nicht vor der verbindlichen Bestellung bekannt/ersichtlich.


    Da fasst alle ORAs mit Lieferzeit in 1-5 Wochen waren, hat vermutlich fast kein Kunde konkrete Daten vor dem Klick auf "Jetzt verbindlich bestellen" gesehen. Damit wäre der Ausschluss des Widerrufsrechts in den AVB nicht zulässig (so meine Laienmeinung).

    (...) Ich weiß, dass es keinen festen Auslieferungstermin gibt, aber beide Parteien sind einen Vertrag eingegangen, somit muss die HUK auch ihren Teil einhalten...nach 1 Monat, 2 Monaten vllt. 3 Monaten Verzögerung müssen die meiner Meinung nach ein gleichwertiges Auto oder besser (so wies in den AGBs zu lesen ist) liefern oder Schadensersatz zahlen, wenn man ein anderes Auto mieten muss bis dahin. Einfach zu sagen ja dauert zu lang oder zu viele Probleme dann geben sie das auto wieder zurück würde ich nicht akzeptieren, ich sehe die mit dem Vertrag genauso in der Pflicht ein funktionierendes Auto abzuliefern.

    Hierzu mal eine Überlegung:

    Ja, die HUK hat nie einen Termin "bestätigt". Aber da es sich um einen Mietvertrag handelt muss der aus meiner Sicht auch zeitlich definiert sein, auch wenn die HUK in ihren AVB klar versucht alle Vorteile auf ihre Seite zu schieben.


    Wir alle haben am Anfang im Account ein Vertragsdatum gehabt. Und das ist für mich das relevante Datum. Daran hat sich die HUK messen zu lassen, denn das hat sie ja sogar einseitig im freien Ermessen und ohne Konsultation des Mieters festgelegt. Wir haben davon ja alle erst im Account erfahren und es war vorher anders kommuniziert (wenn man anhand des Bestelldatums und der angegebenen Verfügbarkeit in Wochen nachgerechnet hätte). Dieser relevante Vertragsbestandteil verschwindet nicht, nur weil man das Vertragsdatum aus dem Account gelöscht hat. Denn sonst hat der Kunde ja überhaupt keinen Anhaltspunkt. Weder können wir das Angebot mit der Verfügbarkeit in Wochen nach Klick auf Bestellen sehen, noch das Vertragsdatum im Account, noch wurde irgendwas konkret in den Bestätigungen kommuniziert. Dann könnte die HUK aus ihrer Sicht ja auch einfach sagen der Vertrag gilt halt erst ab 2027 für ein Jahr und der Kunde kann nichts machen, weil es ja weder Widerrufsrecht noch außerordentliches Kündigungsrecht für den Mieter gibt oder gab. So einfach ist es für den Vermieter nicht.


    Wenn das Vertragsdatum überschritten ist oder demnächst abläuft und es keine Kommunikation gab, kann man aus Sicht der Kunden erstmal schriftlich eine Frist zur Erfüllung des Vertrags setzen (ich denke 2 Wochen nach Beginn laut Vertragsdatum ist angemessen). Das ist unschädlich und dann muss die HUK auch mal reagieren. Sonst kann man (später) weitere Konsequenzen, wie Anmietung eines Ersatzwagens auf Kosten der HUK androhen. Hier am Besten rechtlich beraten lassen.


    Am liebsten würde ich die ganzen AVB der HUK mal anwaltlich und richterlich prüfen lassen. Das fängt mit dem Ausschluss des Widerrufs unter Bezugnahme auf §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB an. Man bezieht sich auf einen Fahrzeugmietvertrag, basierend auf den erbrachten Services. Das ist erstmal ok, aber es fehlen wesentliche Merkmale eines Fahrzeugmietvertrags, u.a. eine bei Abschluss verbindlich vereinbarte Mietdauer mit Beginn und Ende. Wenn das dann nicht zulässig wäre, hätte die HUK richtig Probleme denn die Widerrufsfrist wäre dann nie abgelaufen.


    Hier mal §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB:

    (2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:

    (9) Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht


    Genau der spezifische Zeitraum ist hier nicht gegeben!


    Man könnte jetzt sagen, dass das anfangs kommunizierte Vertragsdatum dieser spezifische Zeitraum ist, aber die HUK sieht den ja nur als unverbindlich an (siehe AVB, Vertrag startet mit Übernahme) und er wurde erst nach der für den Mieter verbindlichen Bestellung kommuniziert. Ich konnte bei Bestellung keinen Termin zur Lieferung sehen, weder verbindlich noch unverbindlich. Nur eine Verfügbarkeit in Wochen, das ist nicht konkret genug.


    Ich persönlich denke, dass die HUK hier ein massives Problem hat. Subjektiv(!) würde es mich wundern, wenn wir nicht doch alle ein Widerrufsrecht haben - derzeit mit Frist von 12 Monaten und 14 Tage nach Vertragsabschluss, da wir nie (korrekt) darüber aufgeklärt wurden.