Kurzer Hinweis an alle, auch bei gebuchter Abholung:
Das (kurze) unterzeichnete Protokoll bei Übergabe in Dormagen oder an einen Fahrer ist für die HUK verbindlich. Später festgestellte Schäden können sie Euch nicht anrechnen, es sei denn sie können nachweisen, dass diese bei Übergabe vorhanden waren (z.B. mit Fotos von der Übergabe).
Sie schreiben das auch recht eindeutig in ihren AGB §12 Abs. 2: "Sowohl bei einer gebuchten Fahrzeugabholung durch einen des Vermieters bevollmächtigten Dienstleisters als auch bei der eigenständigen Verbringung des Mieters an einen nach Wahl des Vermieters bestimmten Ort wird ein gemeinsames Protokoll gefertigt, das von beiden Parteien den aktuellen Fahrzeugzustand hinsichtlich Beschädigungen und Beanstandungen umfasst."
Sie vergessen das aber gerne bei der Endabrechnung und behaupten dann, dass sie ja in §12 Abs. 3 auf ein späteres Gutachten verweisen und die neuen Schäden damit ja abgedeckt sind. Das stimmt so aber nicht. Mit diesem Absatz ist aber nur eine spätere Bewertung der bei Übergabe festgestellten Schäden abgedeckt, nicht die Feststellung und Bewertung neuer Schäden nach Protokollerstellung.
Daher die Abschlussrechnung genau prüfen, dass dort keine neuen Schäden auftauchen und ggf. der Rechnung widersprechen und auf Korrektur bestehen. Theoretisch kann die HUK dann einen Prozess anstreben, werden sie aber nicht machen. Es gibt in der Vergangenheit zahlreiche Urteile in anderen Fällen bei Mietwagen zugunsten des Mieters.
EDIT - Noch ein Hinweis zur Erstellung des Gutachtens:
Laut AGB §12 Abs. 3 hat die HUK maximal 7 Tage (nicht Werktage) nach Rückgabe Zeit um das Gutachten erstellen zu lassen. Damit scheinen sie teilweise wohl auch Probleme zu haben. Soll heißen: Wenn die Rechnung kommt, schaut im angehängten Gutachten auf das Datum der Erstellung. Liegen zwischen Rückgabe und Erstellung mehr als 7 Tage (also z.B. Rückgabe am Montag und Gutachten am Dienstag der Folgewoche erstellt) könnt ihr der HUK direkt sagen, dass die Rechnung nichtig ist, da die Erstellung des Gutachtens gemäß ihrer eigenen AGB verspätet erfolgt ist.