Rechtlich kommt man da schwer raus. Aus Kulanz könnten die schon jemanden stornieren lassen
Das hat weder etwas mit Widerruf nach BGB noch mit Stornierung zu tun. Zum Buchungszeitpunkt wurde mir eine Lieferzeit von 5 Wochen angezeigt, bei mir war das der 04.08.
Da können Sie sich höchstens noch versuchen heraus zu wieseln, weil sie in der Buchungsbestätigung keine Lieferfrist angeben. Aber zumindest im Kundenportal wird mir ein Termin für den Vertragsbeginn angezeigt und das habe ich schriftlich.
Nach dem Verstreichen dieses Terrmins und nach dem setzen einer angemessenen Nachfrist (anerkannt sind meist z.B. 2 Wochen) kann man vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung).
Nach Ablauf der Frist erklärt man schriftlich den Rücktritt vom Vertrag und entzieht gleichzeitig das SEPA Lastschrfitmandat. Dann kann sich die HUK überlegen was sie damit macht, aber abbuchen dürfen sie dann nichts mehr.