Ich habe der HUK jetzt eine 2-Wöchige Nachfrist gesetzt nach der ich mir vorbehalte vom Vertrag zurückzutreten. Wobei mir interessieren würde ob es überhaupt rechtlich überhaupt einen Vertrag gibt? Im Grunde hätte mir der Mietvertrag mit Mietbeginn längst zugehen müssen. Ich denke nicht, dass sich die HUK damit herauswieseln kann einfach keinen Mietvertag zuzuschicken, nur weil man sich wegen der eigenen Unfähigkeit nicht auf einen Vertragsbeginn festlegen möchte...
Beiträge von Piccolo85
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05.08 gebucht, auch noch nichts. Vertragsbeginn 21.09. stand lange im Account.
Dito. Auch am 05.08. gebucht und hatte auch den 21.09. als Vertragsbeginn im Account.
Wird knapp...
Ich bin zum Glück entspannt der BMW 225xe PHEV muss eh am 05.10. in die Werkstatt (schon die 2. Akkureparatur) und wird dann irgendwann nachdem die Katze da ist (ENDLICH) verkauft.
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Subjektive Meinung (keine Rechtsberatung): Auch hier kommt dann ggf. ein Sachmangel nach §536 BGB in Frage und damit Mietminderung auf die tatsächlich mögliche Nutzung - in dem Fall sogar noch "klarer", da die vereinbarte Beschaffenheit nicht gegeben ist (wurde Dir ja zugesagt). Aber am besten von einem Anwalt beraten lassen, wenn es soweit kommen sollte, dass Du diesen Weg gehen musst.
Ich bin der Meinung, dass die Fahrzeuge eine E-Nummer haben MÜSSEN und schon ein schwerer Sachmangel vorliegt wenn sie das nicht haben. Die Fahrzeuge lassen sich sonst in Deutschland öffentlich nicht legal laden. Streng genommen wäre für mich eine Überführung nach Hause somit unmöglich (500 km). Ich meine was kommt als nächstes? Auch keine Umweltplakette dran? Die ist in Deutschland auch nicht verpflichtend und im Vertrag nicht erwähnt - darf man halt nicht in Umweltzonen einfahren...
Meiner Meinung nach weitet sich das hier zu einem Fall für die vzvb (Verbraucherschutzzentrale) aus. Kann mir gut vorstellen dass die dran interessiert wären eine Unterlassungserklärung abzuschicken. Im Zweifel sogar ein Fall für eine Musterfeststellungsklage. Es KANN nicht sein, dass ein Unternehmen Mietwagen herausgibt die im Land der Zulassung nicht legal öffentlich geladen werden können. Das ist einfach völlig absurd!
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Das bezieht sich erstmal nur auf den eCall-Notruf, der in der EU verpflichtend ist und auch vorhanden ist und ggf. einen "info"-Button oder sowas daneben. Aber kannst Dein Glück versuchen. Ich kämpfe jetzt erstmal um mein E-Kennzeichen
Das wäre die Ausstattung "Notrufsystem (eCall)", das man unter "Sicherheit" findet und nicht die "Telematikdienste" unter "Infotainment & Kommunikation".
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in der gesagt wurde, daß es für Auto-Abo Nutzer keinen APP-Zugang gibt
Ich habe leider auch weder im Angebot, auf der HUK-ORA-Angebotsseite noch in der hinterlegten Konfiguration einen App-Zugang gefunden, damit haben wir wohl leider keine guten Chancen das bei der HUK einzufordern...
Ja gut, es wurde nirgendwo zugesichert, aber wenn ein Fahrzeug das ansich bietet, bin ich nicht auf die Idee gekommen, dass das nicht geht.
Also ich weiß nicht wie das bei euch ist, aber bei mir ist in der online abrufbaren Konfiguration der Serienausstattung unter dem Abschnitt "Infotainment & Kommunikation" der Punkt "Telematikdienste", und im Allgemeinen versteht man genau darunter den Fernzugriff per App auf Funktionen wie die Standklimatisierung ,etc. . Als hätten die bei der HUK mehr gemacht als die technischen Daten der Herstellerseite zu übernehmen...
Ich habe eine ORA FUNKY CAT 400 Pro+ im Mietvertrag stehen, ich bekomme den Funktionsumfang einer ORA FUNKY CAT 400 Pro+, sonst unterhalten die sie mit meinem Anwalt - ich lasse mich doch nicht verarschen.
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Es ist ja ein Ladegerät zum zuhause laden dabei, man ist also nicht auf öffentliche Ladesäulen angewiesen, ein E-Kennzeichen war nicht Teil des Angebots und ist auch rechtlich nicht verpflichtend. Nachträglich ändern lässt sich das jetzt auch nicht mehr.
Das ist lustig, ich muss das Fahrzeug von Neuss in den Süd-Schwarzwald überführen. Theoretisch darf ich ohne das Kennzeichen keine Schnelladesäulen nutzen. Ob ich ihn leer fahren soll und dann bei der HUK anrufen?
"Tut mir leid, da ließ sich leider nichts machen..."
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Kann ja nicht sein, dass die Kunden Probleme haben, weil die HUK nicht genug Branding im Kennzeichen hat.
Sehe ich zu 100% genau so!
Die Rechtlage in Deutschland ist klar. Hier:
dürfen nur Fahrzeuge mit E-Kennzeichen stehen.
Ob dafür nun ein Strafzettel ausgestellt wird oder nicht liegt im ermessen der Stadt.
Aber sind wir mal ehrlich, schlussendlich ist das nicht mein Problem. Der Strafzettel geht bei einem Mietwagen erst mal an die HUK und ich bezahle den für deren Blödheit ganz bestimmt nicht.
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Deshalb finde ich Schaltwippen für die Rekuperation ziemlich cool. Weil dann kann man je nach Verkehrlage/ Wo man gerade fährt (Stadt, Autobahn, Landstraße) schnell und einfach die Rekuperation umstellen.
Aber die Rekuperation ist doch nicht digital (An/Aus) sondern bestimmt sich darüber wie stark man das Fahrpedal durch drückt. Man kann in der höchsten Rekuperationsstufe mit dem rechten Fuß alles von "Vollstrom" über "Segeln" bis "max. Rekuperation" stufenlos justieren. War für mich bei der Probefahrt die ersten 20 km etwas gewöhnungsbedürftig, aber dann ging es.
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