Unbedingt nicht, macht aber für Leasingfahrzeuge mMn. Sinn.
Wenn Sie ein Auto finanzieren, läuft die Leasingrate nach einem Totalschaden oder Diebstahl weiter. Während die Vollkaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert zahlt, bleibt eine Differenz zum Leasingrestwert offen. Diese Lücke (englisch: „gap“) schließt die GAP-Deckung für Sie. Die Abkürzung steht für Guaranteed Asset Protection.
Bei welchen Schäden greift die GAP-Deckung?
Die GAP-Deckung springt immer dann ein, wenn Sie einen Leasingvertrag wegen eines Totalschadens oder Diebstahls vorzeitig ablösen müssen.
Wird Ihr Auto gestohlen, liegt ein totaler Wertverlust vor. Ein Totalschaden liegt vor, wenn Ihr Auto nach einem Unfall so stark beschädigt ist, dass die Reparaturkosten teurer sind als der Wiederbeschaffungswert. Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie auf dem Gebrauchtwagenmarkt für ein gleichwertiges Auto zahlen würden.
Die GAP-Deckung übernimmt in beiden Fällen die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und der Leasingablöse. Ohne diese Zusatzversicherung müssen Sie die Kosten selbst zahlen.