Aktuell ist es jetzt so, daß man sich in unbeleuchteten Straßen innerorts strafbar macht, wenn das Fahrzeug unbeleuchtet bleibt und haftet ggf. (anteilig) für die Folgekosten bei Unterlassung:
Also ganz so heiß ist die Kartoffel nicht. Strafbar macht sich niemand. Es handelt sich schlimmstenfalls um eine Ordnungswidrigkeit.
Versicherungsrechtliche Teilschuld ist auch so eine Sache, klar hilft es, wenn man nicht "unsichtbar" geparkt ist aber dafür hat ein Fahrzeug auch passive Reflektoren und am Ende bekommt immer der die Hauptschuld an einem Unfall, der in einen Teilnehmer des ruhenden Verkehrs (Parker) fährt.
Mülltonnen, Begrenzungspfosten, Schaltschränke und dergleichen sind ja auch nicht aktiv beleuchtet und tragen keine Mitschuld daran, wenn man dagegen fährt.