Die Frage ist ja, wer das Fahrzeug gesteuert hat. Halter-Haftung gilt zwar bei Kommunen, aber eher nicht bei der Beitreibung eines privaten Unternehmens. So meine persönliche Empfindung, ohne eine Rechtsauskunft erteilt zu haben.
Zum Thema der ADAC:

Strafzettel auf dem Supermarktparkplatz
Was passiert, wenn Sie auf dem Supermarkt-Parkplatz länger stehen als erlaubt?
www.adac.de
Ansonsten durch einen Fachmann beraten lassen ...